Gesetzestext, Chancenaufenthaltsrecht

Chancenaufenthaltsrecht: Eine Perspektive für Ihre Mitarbeiter:innen

Lea Koch

Im vergangenen Jahr hat die Bundesregierung ein neues Gesetz auf den Weg gebracht, das Menschen, die schon lange in Deutschland leben und sich gut integriert haben, die Möglichkeit gibt, sicher im Land zu bleiben. Dieses Gesetz heißt Chancenaufenthaltsrecht (in Kraft getreten am 31. Dezember 2022).

Inhalt

  1. Für wen gilt das Chancenaufenthaltsrecht?
  2. Voraussetzungen für das Chancenaufenthaltsrecht
  3. Wie Mitarbeiter:innen das Chancenaufenthaltsrecht beantragen können
  4. Berlin an der Spitze: Hohe Antragsquote für das Chancenaufenthaltsrecht
  5. Was passiert nach der Erteilung der Chancenaufenthaltserlaubnis durch die Ausländerbehörde?
  6. Handlungsmöglichkeiten für Arbeitgeber 

Für wen gilt das Chancenaufenthaltsrecht?

Das Chancenaufenthaltsrecht (geregelt in § 104c AufenthG) richtet sich an Ausländerinnen und Ausländer, die bereits in Deutschland leben und hier arbeiten oder studieren möchten. Es bietet eine Perspektive für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bisher nur eine befristete Aufenthaltserlaubnis hatten. Mit dem Chancenaufenthaltsrecht haben sie die Möglichkeit, langfristig in Deutschland zu bleiben und sich hier weiterzuentwickeln. Es ist eine Chance für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ihre beruflichen und persönlichen Ziele in Deutschland zu verwirklichen. Das Chancenaufenthaltsrecht bietet ihnen Sicherheit und Stabilität, da es ihnen ermöglicht, sich langfristig in Deutschland niederzulassen. Es ist eine Chance, die viele Vorteile bietet und Ihren Mitarbeitenden neue Perspektiven eröffnet.

Voraussetzungen für das Chancenaufenthaltsrecht

Eine Perspektive für einen längeren Aufenthalt in Deutschland bietet das Chancenaufenthaltsrecht. Es ermöglicht Geduldeten unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis für 18 Monate.

(1) Die Person muss mindestens 5 Jahre bis zum 31. Oktober 2022 in Deutschland gewesen sein.

(2) Es dürfen keine schweren Straftaten begangen worden sein.

(3) Es darf keine vorsätzliche Täuschung über die Identität stattgefunden haben.

(4) Die Person muss sich zur demokratischen Grundordnung bekennen.

Wie Mitarbeiter:innen das Chancenaufenthaltsrecht beantragen können

Wenn Ihre Mitarbeiter:innen das Chancenaufenthaltsrecht beantragen möchten, müssen sie einige Schritte befolgen. Zunächst müssen sie prüfen, ob sie die Voraussetzungen erfüllen. Es gibt Beratungsstellen, die ihnen dabei helfen können.

Im nächsten Schritt müssen Sie sich an die zuständige Ausländerbehörde wenden und einen Antrag auf Chancenaufenthalt stellen. Wenn Ihre Mitarbeiter:innen ihren Hauptwohnsitz in Berlin haben, können sie dieses Online-Formular ausfüllen. Sie müssen verschiedene Unterlagen einreichen, wie z.B. ein biometrisches Foto und einen Nachweis über den Wohnsitz.

Es ist wichtig, dass der Antrag sorgfältig ausgefüllt und alle erforderlichen Unterlagen beigefügt werden. Wichtig ist auch, dass der Antrag rechtzeitig gestellt wird, da die Bearbeitung einige Wochen in Anspruch nehmen kann.

Wenn Ihr Antrag bewilligt wird, erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach dem Chancenaufenthaltsrecht für 18 Monate.

Berlin an der Spitze: Hohe Antragsquote für das Chancenaufenthaltsrecht

Berlin ist bekannt für seine Vielfalt und Weltoffenheit. Kein Wunder also, dass die Nachfrage nach dem Chancenaufenthaltsrecht in der Hauptstadt besonders hoch ist. Unternehmen und Arbeitnehmer sehen darin eine große Chance, ihre Zukunft in Deutschland zu sichern. Das Chancenaufenthaltsrecht ermöglicht qualifizierten Fachkräften, die bereits hier arbeiten, eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis. Damit wird nicht nur dem Fachkräftemangel entgegengewirkt, sondern auch die Integration ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gefördert. Laut einer Umfrage des Mediendienstes Integration haben in Berlin bereits 59 Prozent der potenziell Berechtigten (Geduldete mit einer Aufenthaltsdauer von mehr als fünf Jahren) einen Antrag gestellt. Damit liegt die Hauptstadt an der Spitze aller Bundesländer. Dies ist unter anderem auf das nutzerfreundliche Online-Angebot des Berliner Landesamtes für Ausländerangelegenheiten zurückzuführen.

Berlin geht hier mit gutem Beispiel voran und zeigt, wie wichtig es ist, Talente langfristig zu binden. Wenn auch Sie von den Vorteilen des Chancenaufenthaltsrechts profitieren möchten, sollten Sie nicht zögern und Ihre Mitarbeiter:innen dabei unterstützen, einen Antrag zu stellen.

Was passiert nach der Erteilung der Chancenaufenthaltserlaubnis durch die Ausländerbehörde?

Die Zeit während der Chancenaufenthaltserlaubnis hilft den Geduldeten, die Voraussetzungen für eine langfristige Aufenthaltserlaubnis durch nachhaltige Integration (§ 25b AufenthG) oder für gut integrierte junge Menschen (§ 25a AufenthG) zu erfüllen.Vorteile während der 18-Monate

Familienangehörige: Die Familie Ihrer Mitarbeiter:innen, sofern sie im selben Haushalt lebt, kann ebenfalls die Chancenaufenthaltserlaubnis erhalten, auch wenn sie noch keine 5 Jahre in Deutschland ist.

Sozialleistungen: Sollten Ihre Mitarbeiter:innen arbeitslos werden und finanzielle Unterstützung brauchen, bekommen sie Bürgergeld nach dem SGB II und nicht mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Neue Arbeitsmöglichkeiten: Durch das Chancenaufenthaltsrecht erhalten Geduldete eine Beschäftigungserlaubnis, wenn sie nicht bereits erwerbstätig sind.

Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei nachhaltiger Integration nach § 25b AufenthG 

1) Ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen ausreichende mündliche Deutschkenntnisse (A2-Niveau) nachweisen. Dies dient der nachhaltigen Integration und der Verbesserung der Zukunftschancen. Der Nachweis durch ein Sprachzertifikat ist nicht zwingend erforderlich.

2) Sie müssen ihren Lebensunterhalt überwiegend durch Erwerbstätigkeit sichern. Das bedeutet, dass mindestens 51 Prozent der Ausgaben durch das Einkommen gedeckt werden können. Alternativ ist die zukünftige finanzielle Sicherheit absehbar, beispielsweise wenn sich Mitarbeiter:innen noch in der Ausbildung oder im Studium befinden und gute Aussichten auf eine stabile berufliche Zukunft haben.

3) Sie müssen die Identität klären, indem Ihre Mitarbeiter:innen Dokumente vorlegen, die ihre Identität bestätigen. 

4) Erneute Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung in Deutschland

5) Nachweis von Grundkenntnissen der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet. Dazu muss der Test “Leben in Deutschland” (LiD) bestanden werden. Hierzu gibt es verschiedene Vorbereitungskurse, die zum Teil Bestandteil des Integrationskurses sind. Der Test kann auch ohne Kursbesuch abgelegt werden. Alternativ ein deutscher Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger oder höherer Abschluss einer deutschen Schule. Auch eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung oder ein deutscher Hochschulabschluss zählen.

Werden die Voraussetzungen nicht innerhalb von 18 Monaten erfüllt, kann Ihre Mitarbeiterin oder Ihr Mitarbeiter wieder in die Duldung zurückfallen, wenn Duldungsgründe vorliegen.

Voraussetzungen Aufenthaltserlaubnis für gut integrierte Jugendliche und junge Volljährige § 25a AufenthG

Wenn Personen im Alter von 14 bis 26 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis nach §25a des Aufenthaltsgesetzes beantragen möchten, gelten folgende Voraussetzungen:

  1. Erfolgreicher Schulbesuch: Die Antragstellerinnen und Antragsteller müssen in Deutschland drei Jahre lang erfolgreich die Schule besucht haben. Dies bedeutet, dass sie jedes Jahr in die nächsthöhere Klasse versetzt wurden. Alternativ ist auch der Nachweis eines in Deutschland erworbenen und anerkannten Schul- oder Berufsabschlusses möglich.
  2. Staatliche Leistungen: Während des Schulbesuchs, Studiums oder einer Berufsausbildung können staatliche Leistungen wie BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe in Anspruch genommen werden, ohne dass dies der Erteilung der humanitären Aufenthaltserlaubnis entgegensteht. In anderen Fällen wird die Ausländerbehörde die finanzielle Absicherung anhand von Einkommensnachweisen prüfen und dabei einen gewissen Spielraum bei humanitären Aufenthaltserlaubnissen haben.
  3. Identitätsnachweis: Die Antragstellerinnen und Antragsteller müssen im Besitz eines Passes oder eines anerkannten Ausweisersatzes sein. Die Identität muss entweder geklärt sein, oder es muss nachweislich alles unternommen worden sein, um die Identität zu klären, auch wenn kein Pass erhalten wurde. Weitere Informationen dazu finden sich im Abschnitt “Duldung light” unter der Fragestellung “Wie kann nachgewiesen werden, dass die Bemühungen um einen Pass erfolgt sind?”.
  4. Familienangehörige: Auch für Familienmitglieder wie Eltern, minderjährige Geschwister, Ehe- oder Lebenspartner:in sowie eigene Kinder können unter bestimmten Bedingungen eine Duldung oder eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.

 

Die Aufenthaltserlaubnis nach §25a Aufenthaltsgesetz wird für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren erteilt und kann verlängert werden.

Handlungsmöglichkeiten für Arbeitgeber 

Als Arbeitgeber haben Sie verschiedene Handlungsmöglichkeiten, um Ihren Mitarbeitenden eine Perspektive in Deutschland zu bieten. Eine Möglichkeit ist, sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren und Ihre Mitarbeitenden bei der Klärung ihrer Bleibeperspektive zu unterstützen.

Eine weitere Möglichkeit ist, Ihre Mitarbeitenden bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zu unterstützen. Hier können Sie beispielsweise bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen helfen oder Kontakte zu spezialisierten Anwälten vermitteln.

Darüber hinaus können Sie auch über alternative Beschäftigungsmodelle nachdenken, wie zum Beispiel die Möglichkeit einer Ausbildung oder eines Praktikums. So können Sie Ihren Mitarbeitenden die Chance geben, ihre beruflichen Fähigkeiten weiterzuentwickeln und ihre Bleibeperspektive zu verbessern.

Als Arbeitgeber können Sie Ihre Mitarbeiter:innen bei der Sprachförderung unterstützen. Mit der Chancen-Aufenthaltserlaubnis können Mitarbeiter:innen zur Teilnahme an einem Integrationskurs des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zugelassen werden. Motivieren Sie Ihre Mitarbeiter:innen zur Kursteilnahme. Nach erfolgreichem Abschluss können Sie intern oder in Kooperation mit externen Sprachschulen Sprachkurse oder Sprachtrainings organisieren, die konkret auf Ihr Arbeitsumfeld zugeschnitten sind. Sie können auch Sprachpatenschaften einrichten, bei denen erfahrene Mitarbeiter:innen ihre Kollegen:innen beim Spracherwerb unterstützen. Darüber hinaus können Sie Arbeitsmaterialien in einfacher Sprache zur Verfügung stellen und Besprechungen und Schulungen mehrsprachig gestalten, um die Kommunikation zu erleichtern. Auch eine offene und integrative Unternehmenskultur fördert den Spracherwerb. 

Indem Sie sich über die verschiedenen Handlungsmöglichkeiten informieren und entsprechende Maßnahmen ergreifen, können Sie einen wertvollen Beitrag zur langfristigen Integration Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten.

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