Zuwanderer

Es ist so weit! Das Wichtigste über das überarbeitete Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2023 auf einen Blick

Antje Witzel
Antje Witzel
CEO Lingoplanet GmbH

Am 23.6. hat Bundestag eine Reform des Einwanderungsrechts für Arbeitskräfte aus Staaten außerhalb der Europäischen Union (EU) beschlossen. Die Reform erleichtert die Einwanderung von qualifizierten Fachkräften mit Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung aus Ländern außerhalb der EU.

Das neue Gesetz soll dazu beitragen, den massiven Fach- und Arbeitskräftemangel in Deutschland zu verringern.

Wie sieht das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) aus?

  1. Ausländischen Fachkräften wird der Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt erleichtert. Um ein Arbeitsvisum zu bekommen, müssen  ausländische Fachkräfte lediglich einen Arbeitsvertrag oder ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorweisen und eine in Deutschland anerkannte Qualifikation besitzen. Es wird nicht mehr geprüft, ob es für den konkreten Arbeitsplatz eine Bewerberin oder ein Bewerber aus Deutschland oder der EU gibt.

  2. Ausländische Fachkräfte können in allen Berufen arbeiten, für die ihre Qualifikation sie befähigt. Fachkräfte mit akademischer Ausbildung dürfen auch in Berufen arbeiten, für die keine Hochschulausbildung nötig ist, wenn ihr fachlicher Hintergrund etwas mit der Stelle zu tun hat.

  3. Ausländische Fachkräfte können in allen Berufen arbeiten, für die sie qualifiziert sind, nicht nur in Berufen, in denen besonderer Arbeitskräftemangel herrscht.
  4. Ausländische Fachkräften mit qualifizierter Berufsausbildung können eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten, um vor Ort eine Stelle zu suchen. Eine solche Genehmigung gilt für sechs Monate.
  5. Ausländische Fachkräfte erhalten eine Aufenthaltserlaubnis von bis zu zwei Jahren, wenn sie in Deutschland an einem beruflichen Qualifikationsprogramm teilnehmen (z.B. Fachkurs, Ausbildungsmaßnahme etc.).
  6. Ausländische Fachkräfte können schon nach vier Jahren eine Niederlassungserlaubnis in Deutschland erhalten.
  7. Ausländer:innen, die in Deutschland eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren wollen, haben jetzt die Möglichkeit, bereits nach Deutschland zu kommen, um einen Ausbildungsplatz oder einen Studienplatz zu suchen. Voraussetzung sind Deutschkenntnisse (meistens B1 oder B2), ein in Deutschland anerkannter Schulabschluss und der Nachweis ausreichender finanzieller Mittel.
  8. Ausländische Studierende können von einem Studium zu einer anderen Ausbildung überwechseln oder in manchen Fällen sogar bereits eine Stelle als Fachkraft annehmen. Es soll jetzt leichter werden, von einem Studentenvisum zu einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit zu wechseln.
  9. Beschleunigtes Fachkräfteverfahren: Arbeitgeber können ein beschleunigtes Anerkennungsverfahren bei der zuständigen Ausländerbehörde einleiten, damit ihre ausländischen Mitarbeiter:innen möglichst schnell ein Visum bekommen und so ihre Stelle so rasch wie möglich antreten können (die Prüfung kann auf zwei Monate verkürzt werden). Die Ausländerbehörde berät den Arbeitgeber und hilft ihm dabei: Sie holt die Zustimmung der Bundesagentur der Arbeit ein und prüft die Einreisevoraussetzungen.
  10. Die Anerkennung ausländischer Qualifikationen sollte nun insgesamt leichter werden. Ob eine ausländische Qualifikation in Deutschland anerkannt ist und was nötig ist, damit sie anerkannt wird, erfahren Sie beim Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen.

(Quelle: Das Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland)

 

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